
Im Gefolge der Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise stieg die Arbeitslosenrate unter Jugendlichen von 19 bis 24 Jahren überdurchschnittlich stark an. 2009 wurde das „Arbeitsmarktpaket II“ beschlossen. Damit wurde eine gesetzliche und finanzielle Grundlage für die Jugendstiftung für KMU und Zeitarbeit geschaffen.
Mit der Stiftung wird der Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit verstärkt. Sie gibt Jugendlichen die Chance, sich aus- und weiterzubilden sowie Praxiserfahrung zu sammeln, um (wieder) am Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können.
Für Zeitarbeitsfirmen ist ein Ausnahmekriterium dieser Stiftung besonders interessant: Während üblicherweise die regionalen Kooperationspartner dem Stiftungsteilnehmer ein Praktikum vermitteln, dürfen in der JuSt auch Zeitarbeitsunternehmen Praktika akquirieren. Als Gegenleistung dafür können sie vom Praktikumsbetrieb ein Vermittlungsentgelt verlangen.
Die Jugendstiftung soll jungen Menschen Perspektiven bieten. Gleichzeitig ist sie eine Chance für Unternehmer, Talente zu entdecken und frühzeitig auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten.
Quelle:
Allgemeiner Fachverband des Gewerbes der Wirtschaftskammer Österreich